Geschäftsfelder

Öffentlichkeitsinformation/ Notfallinformation

Die illwerke vkw AG ist laut Störfallinformationsverordnung § 3 (3) verpflichtet, im Internet (soweit vorhanden auf der Webseite der informationspflichtigen Anlage) unter dem Begriff „Öffentlichkeitsinformation/Notfallinformation“ folgende Inforationen zur Verfügung zu stellen:

  • Information gemäß Störfallinformationsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt
  • Flutwellenalarm (Merkblatt)

Sie finden die beiden PDF-Dokumente im Downloadbereich.